Rechtliche Richtlinien für UAS
Diese Übersicht fasst die grundlegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS / Drohnen) in Deutschland und der EU zusammen.
Allgemeine Grundregeln
Um Konflikte mit der bemannten Luftfahrt und Gefährdungen am Boden auszuschließen, gelten in der Regel folgende Vorgaben für Drohnen in der offenen Kategorie:
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
- Flüge dürfen grundsätzlich nur in direkter Sichtweite (VLOS) des Piloten durchgeführt werden.
- Der Abschluss einer spezifischen Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor ein Flug stattfindet.
- Abhängig von Gewicht und Kameraausstattung ist oft eine Registrierung des Betreibers (e-ID) beim LBA notwendig.
Offizielle Behörden & Empfohlene Tools
Bitte beachte, dass nur offizielle Stellen rechtlich bindende Vorgaben und Kartenmaterial herausgeben. Nutze die folgenden Plattformen und Apps zur sicheren Flugvorbereitung:
LBA Lehrmaterial & Regeln
Das offizielle Portal des Luftfahrt-Bundesamtes. Hier findest du das verbindliche Lehrmaterial und kannst den EU-Kompetenznachweis ablegen.
Flug- & Geozonen (DIPUL)
Die offiziell gültige, interaktive Karte der Deutschen Flugsicherung (DFS). Prüfe tagesaktuell alle Flugverbote und Luftraumbeschränkungen.
📱 Drohnenatlas App (Empfehlung)
Der perfekte Begleiter für unterwegs: Prüfe direkt vor Ort in Echtzeit, ob du fliegen darfst. Die App bietet zudem detaillierte Wetterbedingungen am Standort, direkte Flugempfehlungen und viele weitere nützliche Funktionen für eine sichere Flugdurchführung.